Erklärung zur Barrierefreiheit
Eltern und Medien ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.elternundmedien.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen und dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen derzeit teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
7.1.1 Wiedergabe von Untertiteln | Das eingebettete YouTube-Video erhält keine Möglichkeit Untertitel einzublenden. Unter dem Video gibt es lediglich einen Transkriptionsbereich. |
7.2.1 Wiedergabe von Audiodeskription | Der Videoplayer bietet keine Möglichkeit, Audiodeskription zuzuschalten. |
9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut | Die Datentabellen setzen keine Überschriften. |
9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck | Die Eingabefelder zu Nutzerdaten in der Anmeldemaske vermitteln nicht über ein sprachunabhängiges Attribut den Zweck des jeweiligen Feldes. |
9.2.4.5 Alternative Zugangswege | Verschiedene alternative Zugangswege zu den Inhalten der Webseite sind nicht möglich. |
9.3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt | Die Nutzerdaten in der Anmeldemaske werden ohne Möglichkeit der Änderung oder diese nachzulesen abgesendet. |
9.4.1.1 Korrekte Syntax | Es gibt Fehler in der Syntax auf der Start- und Testseiten, die nicht in den Ausnahmebereich fallen. |
12.2.2 Technischer Support | Bei technischen Schwierigkeiten auf der Seite gibt es für die Nutzenden keinen Kontakt, der als Hilfe oder technischer Support ausgewiesen wird. |
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind eher nicht oder nur teilweise barrierefrei:
9.1.1.1a Alternativtext für Bedienelemente | Alternativtexte fehlen bei anderen Bedienelementen, die für die Benutzung der Seite weniger wichtig sind. |
9.1.1.1b Alternativtext für Grafiken und Objekte | Alternativtexte fehlen bei Grafiken und Objekten. |
9.1.3.1c HTML- Strukturelement für Zitate | Auf der Seite sind als eigenständige Abschnitte gefasste Zitate wie z.B. auf der Startseite vorhanden. Diese sind jedoch nicht mit blockquote ausgezeichnet. |
9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar | Die bewegten Inhalte im Slider enden nicht von allein und lassen sich nicht stoppen. |
5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen | Bedienelemente der Barrierefreiheitsfunktion sind sehr klein |
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.12.2021 erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.08.2021 durchgeführten BITV-Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www.elternundmedien.de/kontakt/kontakt.html
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an Eltern und Medien übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise www.elternundmedien.de/fm-content/datenschutzerklaerung.html
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Eltern und Medien, Projektbüro
Landesanstalt für Medien NRW
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211-77007-140 (Mo - Fr)
Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Die Kontaktdaten der Ombudsstelle lauten:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.